Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen – die Schutzmaßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie lassen eine Generalversammlung mit persönlicher Anwesenheit derzeit nicht zu. Dennoch sind wir als Genosschenschaft dazu verpflichtet, eine Generalversammlung abzuhalten. Dieser Verpflichtung wollen wir in Form einer virtuellen Generalversammlung nachkommen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Wir haben die letzten Wochen genutzt und uns zusammen mit dem Dachverband einen Überblick über die aktuelle Rechtslage verschafft und darüber, wie wir unseren Informationspflichten den Genossenschaftsmitgliedern gegenüber am besten gerecht werden können. Nach Abwägung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie den Empfehlungen des Dachverbandes folgend, haben wir uns nun für eine zweigeteilte Vorgehensweise entschlossen. Im ersten Schritt bitten wir Sie um Teilnahme an einem schriftlichen Umlaufverfahren. Hier sind die dazu nötigen Dokumente zum Download.
- Jahresabschlussbericht 2019
- Bericht des Aufsichtsrates 2019
- Prüfungsbericht RWGV für das GJ 2019
- Präsentation virtuelle Generalversammlung 2020
Im zweiten Schritt werden wir am 25.06.2020 eine virtuelle Generalversammlung durchführen. Alle wichtigen Zugangdaten entnehmen Sie bitte dem Schreiben, das Ihnen postalisch zugegangen ist. Wir bitten Sie um Verständnis für die geplante Vorgehensweise und sind doch zuversichtlich, dass die Generalversammlung im kommenden Jahr wieder in gewohnter Art und Weise stattfinden kann.