Rechtzeitig vor Jahresende beitreten:
Nach Nikolaus ist Schluss [aber nur für 2013 🙂 ]
Wenn der heilige Nikolaus vor der Tür steht, sollte auch Ihr Beitrittsformular zur Genossenschaft bei uns sein – jedenfalls, wenn Sie noch in diesem Jahr beitreten wollen. Dies gilt übrigens ebenso für Aufstockungen bestehender Mitglieder!
Die Geschäftsstelle der Energiegenossenschaft BürgerWIND Westfalen bleibt über den Jahreswechsel geschlossen, letzter Öffnungstag ist Freitag, der 20. Dezember. Wer noch in diesem Jahr der Genossenschaft beitreten möchte, sollte daher sicherstellen, dass seine original unterschriebenen Beitrittsunterlagen spätestens am 6. Dezember im Büro der Genossenschaft eingehen. Nur dann ist sichergestellt, dass alle Formalitäten noch vor dem Jahreswechsel erledigt werden können. Auch für Mitglieder, die ihre Beteiligung noch in diesem Jahr aufstocken wollen, gilt dieser Stichtag!
Insbesondere die Einzahlung des Kapitals noch vor dem Jahreswechsel ist wichtig. Denn um die Mitgliedsverwaltung übersichtlich zu halten ist in der Satzung bestimmt, dass das Kapital eines Mitgliedes immer ab dem Quartal an der Dividende teilnimmt, das auf den Einzahlungszeitpunkt folgt. Einfach gesagt: Wer noch im Jahr 2013 einzahlt, erhält ab dem 1. Januar 2014 seinen Dividendenanteil. Wer dagegen im Januar, Februar oder März einzahlt, nimmt erst ab 1. April 2014 an der Dividende teil.
Vor der Einzahlung müssen in jedem Fall die Mitgliedschaftsunterlagen vorliegen und bearbeitet sein. Blindeinzahlungen ohne bearbeitete Unterlagen oder ähnliche „Schnellschüsse“ zum Jahreswechsel werden nicht anerkannt!
Wer den Stichtag nicht einhalten kann, muss sich natürlich keine Sorgen machen: Später eingehende Unterlagen werden ab Januar weiterhin ganz normal bearbeitet, lediglich der Dividendentermin verschiebt sich um ein Quartal.