Freistellungsaufträge für 2015 sichern Steuerabzug
Bis spätestens 8. Mai 2015 einreichen: Freistellungsaufträge für 2015 sichern Steuerabzug Mitglieder, die der Genossenschaft einen Freistellungsauftrag erteilen wollen, müssen diesen bis 8. Mai einreichen. Danach eingehende Freistellungsaufträge werden erst für das Jahr 2016 wirksam! (Wer allerdings bereits einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt hat, braucht nichts weiter zu unternehmen.) Für Dividenden der Genossenschaft muss –…