Wenn Sie mehr wissen wollen:
Informationen zur Mitgliedschaft
Aktuelle Hinweise:
Die BürgerWIND Westfalen eG öffnet demnächst wieder ihre Pforten für neues Kapital und neue Mitglieder, allerdings ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein. Hintergrund ist das Windpark-Projekt Rennweg, das dort zur Umsetzung kommt. Die Antragsunterlagen werden ab dem 28.10.2024 freigeschaltet und sind dann digital abrufbar. Neuaufnahmen für alle anderen Interessenten außerhalb der Stadt Warstein sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht möglich.
Mitglied der Genossenschaft kann jede Privatperson werden, die die oben genannten Voraussetzungen bzw. die der geltenden Satzung erfüllt. Auch Unternehmen und Organisationen können beitreten. Der Link zur Erfassung der persönlichen Beitrittsdaten wird rechtzeitig vor dem 28.10. freigeschaltet. Die Beitrittserklärung erhält aber erst dann ihre Gültigkeit, wenn sie vom Antragsteller vollständig unterzeichnet über den Postweg an die Genossenschaft geschickt wurde. Sobald der Vorstand der Beitrittserklärung zugestimmt hat, sind Sie Mitglied der Genossenschaft und werden in die Mitgliederliste eingetragen.
Sie können der Genossenschaft bereits mit nur einem Geschäftsanteil von 500 € beitreten. Höhere Beteiligungen müssen ein Vielfaches von 500 € betragen, also immer auf eine volle Anzahl von Geschäftsanteilen lauten. Pro Mitglied gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs entsprechend berücksichtigt und bearbeitet. Nach der Zustimmung des Vorstandes erhalten Sie eine Mitteilung über die Annahme Ihres Beitritts.
Die Einlagesumme ist erst nach der erfolgten Annahme des Beitritts auf das Konto der Genossenschaft einzuzahlen. Eine verfrühte Zahlung der Summe birgt keine Vorteile, sondern führt zu einer nachrangigen Bearbeitung.
Eine spätere Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile über den zunächst gewünschten Betrag hinaus ist – je nach Verfügbarkeit von Genossenschaftskapital – jederzeit möglich. Grundlage dafür ist, dass Ihre Mitgliedschaft bestätigt, die ursprüngliche Beitrittssumme eingezahlt und die maximale Anlagesumme von 100.000 Euro noch nicht erreicht ist.
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung in die Mitgliederliste können Sie Ihre Rechte als Mitglied der Genossenschaft wahrnehmen und sind im Folgequartal der Einzahlung des Geschäftsanteils nach den Vorgaben der Genossenschaftssatzung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Genossenschaft beteiligt und somit dividendenberechtigt.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch persönlich:
BürgerWIND Westfalen eG
Catharina Hoff
Tel.: 0 52 51 / 68 25-719
c.hoff@buergerwind-westfalen.de