Drittes Beteiligungsprojekt der Genossenschaft – Bad Wünnenberg
BürgerWindpark Haaren-Leiberg
Der BürgerWindpark Haaren-Leiberg ist das bisher größte und leistungsstärkste Windparkprojekt, an dem die Genossenschaft beteiligt ist: Insgesamt 20 Windenergieanlagen mit 45,7 Megawatt Gesamtleistung werden derzeit im Dreieck zwischen der Stadt Bad Wünnenberg und den im Projektnamen verewigten Ortschaften Haaren und Leiberg errichtet. Eingesetzt werden – wie bei bisher allen Beteiligungen der Genossenschaft – E-82-Windenergieanlagen von Enercon; 19 davon mit einer Nennleistung von je 2,3 MW, eine mit 2,0 MW. Bei gut 108 Millionen Kilowattstunden Stromertrag pro Jahr liegt die Prognose für den Windpark. Damit könnten rechnerisch rund 27.000 Haushalte mit Strom versorgt werden.
In der Praxis wird der Windpark von mehreren separaten Betreibergesellschaften geführt. Die BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG ist eine dieser Gesellschaften und betreibt 5 Anlagen. Sie hatte außerdem ein öffentliches Angebot zur direkten Bürgerbeteiligung per Kommanditanteil aufgelegt.
Die Beteiligung der Genossenschaft – kurz zusammengefasst
Die BürgerWIND Westfalen eG hat sich an der Publikumsgesellschaft BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG als Kommanditistin beteiligt. Über ein Gesellschafterdarlehen hat die Genossenschaft der BürgerWindpark Haaren-Leiberg Kapital in Höhe von 2 Millionen € aus den Einlagen ihrer Mitglieder zur Verfügung gestellt. Die für dieses Darlehen zu zahlenden Zinsen ermöglichen es der Genossenschaft wiederum, Dividenden für ihre Mitglieder zu erwirtschaften. In der gleichen Form, aber in kleinerem Umfang, hat sich die Genossenschaft noch an drei weiteren Beteiligungsgesellschaften des Windparks engagiert. Die Erträge der Genossenschaft sind bei dieser Form der Investition von den jährlich schwankenden Erträgen des Windparks grundsätzlich unabhängig. Die Laufzeit des flexiblen Gesellschafterdarlehens ist auf maximal 20 Jahre vereinbart.
Details zum Projekt und zur BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG
Die BürgerWindpark Haaren-Leiberg wird nachfolgend stellvertretend vorgestellt für alle Betreibergesellschaften, an denen sich die Genossenschaft beteiligt hat. Während die BürgerWindpark Haaren-Leiberg fünf Anlagen betreibt, ist es bei den anderen drei Gesellschaften jeweils eine. Abgesehen hiervon gelten die nachfolgenden Erläuterungen für alle Gesellschaften gleichermaßen.
Kurzübersicht zur BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG | |
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Beschreibung | 5 baugleiche Windenergieanlagen (WEA) in einem Windpark mit insgesamt 20 Anlagen des unten beschriebenen Typs in verschiedenen Nabenhöhen und Nennleistungen. Ausgleich der Ertragsunterschiede aller Anlagen des Windparks mittels Ergebnispoolung. |
WEA der Beteiligungsgesellschaft | Anlagen vom Typ E-82 E2 des deutschen Herstellers Enercon mit einer Nennleistung von jeweils 2,3 MW. Die Nabenhöhe liegt bei 138 m, der Rotordurchmesser bei 82 m. |
Sonstige WEA im Windpark |
Im Windpark kommen verschiedene Anlagenkonfigurationen der E-82 zum Einsatz. Durch die Ergebnispoolung werden die hieraus resultierenden realen Ertragsunterschiede ausgeglichen (siehe unter „Standort“ und „Poolvertrag“). |
erwarteter Windertrag |
Für den gesamten Windpark waren zwei Ertragsprognosen unterschiedlicher Gutachter angefertigt worden. Nach technischen und Sicherheitsabschlägen wurde ein Ertrag von durchschnittlich rund 108.100.000 kWh Strom pro Jahr für den gesamten Windpark prognostiziert. Auf jede Anlage entfallen damit rund 5.404.000 kWh, auf die fünf Anlagen der BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG zusammen 27.019.000 kWh. |
reale Erträge | Der Windpark ist schrittweise Ende 2013 in Betrieb gegangen. Aussagefähige Daten liegen daher noch nicht vor, allerdings liegen die ersten Ertragsdaten durchaus ähnlich zu denen vergleichbarer Windparks in der Umgebung. |
Details zum Projekt BürgerWindpark Haaren-Leiberg
Der Standort
Der BürgerWindpark Haaren-Leiberg besteht aus 20 Windenergieanlagen des deutschen Herstellers Enercon. Eingesetzt wird der Typ E-82 E2. 18 Anlagen besitzen jeweils 2,3 MW Leistung und Türme mit einer Nabenhöhe von 138 Metern. Außerdem kommen je eine Anlage mit einer Nabenhöhe von 108 m beziehungsweise 78 m zum Einsatz. Letztere Anlage besitzt außerdem eine Nennleistung von nur 2,0 MW. Insgesamt kommt der Windparks so auf eine Leistung von 45,7 MW, die der BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG gehörenden Anlagen besitzen 11,5 MW Leistung. Auf dem Lageplan des Windparks (rechts) sind die insgesamt 20 Anlagen rot eingezeichnet.
Der Fläche des Windparks liegt im Dreieck zwischen der Stadt Bad Wünnenberg und den Ortschaften Haaren und Leiberg auf dem Gebiet der Stadt Bad Wünnenberg. Sie präsentiert sich als offenes, großenteils landwirtschaftlich genutztes Gelände. Im Süden verläuft das tief eingeschnittene und teilweise bewaldete Tal der Afte bzw. Wiele, im Osten die Bundesstraße 480 zwischen Bad Wünnenberg und Haaren, im Norden und Nordwesten begrenzt ein größeres Waldgebiet den Windpark.
Der Standort des Windparks und seine Umgebung gehören zum Sintfeld auf dem Gebiet der Paderborner Hochfläche. Das Gelände bildet eine große Hochfläche, die von Norden nach Süden hin abwärts geneigt ist. Eine deutliche Geländestufe durchläuft den gesamten Windpark in Ost-West-Richtung, wobei sich der Höhenunterschied sogar in den Ertragsprognosen der Windgutachten für die einzelnen Anlagen bemerkbar macht. Plateauartige Hochflächen sind gebietstypisch; sie werden immer wieder von tief eingeschnittenen Flusstälern unterbrochen, zu denen hin das Gelände oft stark abfällt und die deutlich zeigen, dass das Sintfeld zum Bergland gehört.
Weitere Anlagenplanungen am Standort
Unmittelbar westlich des Windparks sind drei weitere Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-82 mit 138 m Nabenhöhe auf dem Gebiet der Stadt Büren geplant. Für diese Anlagen liegen inzwischen Baugenehmigungen vor. Östlich des Windparks sollen zehn Anlagen vom Typ Enercon E-101 auf Türmen mit bis zu 149 Metern Nabenhöhe errichtet werden. Ob diese Anlagen realisiert werden, ist derzeit noch unklar.
Die Windenergieanlagen
Eingesetzt werden Windenergieanlagen vom Typ E-82 des deutschen Herstellers Enercon. Mehr Informationen zu diesem Anlagentyp finden Sie unter dem Punkt „Windenergieanlagen unserer Projekte“
Anwohner- und Naturschutz
Im Genehmigungsverfahren wird überprüft, ob Anwohner durch Schall oder Schattenwurf belästigt werden. Die jeweils kürzesten Abstände von Anlagen des Windparks zu den Ortsgebieten betragen Richtung Leiberg 1,2 km, Richtung Bad Wünnenberg 1,3 km und Richtung Haaren 1,6 km. Einzelgebäude liegen auch näher.
Aufgrund der Abstände können laut Schallgutachten alle Anlagen des Windparks ohne Einschränkungen rund um die Uhr betrieben. Das Schattenwurfgutachten zeigte, dass an einer Reihe von Gebäuden bei Sonnenschein störender Schattenwurf auftreten kann. Die Anlagen werden daher durch ein Schattenwurfmodul zu Zeiten abgeschaltet, an denen ihr Schatten auf Gebäude trifft, um Belästigungen zu vermeiden und die Grenzwerte einzuhalten. Selbst im ungünstigsten Fall müssen die Anlagen nicht mehr als 0,15 % der gesamten Jahresdauer abgeschaltet werden. In der Praxis kann dieser Wert deutlich geringer ausfallen, da die Abschaltung nur erfolgt, wenn auch tatsächlich Schattenwurf auftritt (bei trübem Wetter beispielsweise werden die Anlagen nicht angehalten).
In den ersten beiden Betriebsjahren ist lauf Genehmigung außerdem ein sogenanntes „Fledermausmonitoring“ an zwei Standorten durchzuführen. Die Auswertung muss zeigen, ob eventuell Fledermauspopulationen durch den Betrieb der Anlagen gefährdet sind – gegebenenfalls können nach Auswertung der Untersuchung Betriebseinschränkungen zu Zeiten erlassen werden, in denen Fledermäuse aktiv sind.
Windgutachten und Stromertrag
Link zum Auswertungs- und Analysetool WONDERv2 Hier haben Sie die Möglichkeit sich die aufgelaufenen Stromerträge tabellarisch bzw. graphisch anzuschauen. Die Zugangsdaten für das Tool erhalten Sie per Post oder über die Genossenschaft.
Der BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG liegen von zwei Gutachtern erstellte, unabhängige Gutachten zur Prognosen des jährlichen Stromertrags des Gesamtwindparks vor. Hierbei wurde ausschließlich auf der Basis von Computermodellen mithilfe langjähriger regionaler Wetterdaten, Kartenmaterial sowie Beschreibungen der Geländerauigkeit gearbeitet. Zur Validierung wurden auch Ertragsdaten bereits bestehender Windenergieanlagen herangezogen. Hierzu dienten bei einem Gutachten ein Windpark mit 10 gleichartigen Enercon E-82 auf 138-Meter-Türmen in rund 5 km Entfernung sowie eine ältere Enercon E-40 (0,5 MW Leistung, 50 m Nabenhöhe) in 8 km Entfernung, die bereits seit 1995 in Betrieb ist. Der andere Gutachter wählte eine einzelne Anlage des vorgenannten Windparks zur Validierung.
Die Gutachten prognostizierten für eine Windparkkonstellation mit ursprünglich 21 Anlagen sowie durchgängig 2,3 MW Leistung. Für den Wegfall eines Standortes sowie die organisatorisch erforderliche Umstellung eines Standortes von 2,3 auf 2,0 MW Leistung wurden keine neuen Gutachten ausgearbeitet, sondern die Korrekturen von der Betreibergesellschaft selbst abgeschätzt. Hieraus ergaben sich Roherträge von 123,5 beziehungsweise 128,3 Millionen Kilowattstunden (kWh) für den Gesamtwindpark. Nach Abwägung von Chancen und Risiken entschied sich die BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG, für die eigenen Anlagen einen Wert von 27.019.000 kWh pro Jahr für die Wirtschaftlichkeitsprognose zugrunde zu legen. Hierbei handelt es sich um den Mittelwert der beiden sog. P75-Werte der Gutachten (Erläuterung siehe unten: „Beteiligung der Genossenschaft“), vermindert um geschätzte Abzüge für die Verfügbarkeit der Anlagen, Netzverluste, Eigenverbrauch sowie Unsicherheiten aus den weiteren Windenergieplanungen im Umfeld, Anwohnerschutzmaßnahmen etc.).
Mögliche künftige Ertragseinbußen durch Betriebseinschränkungen zum Fledermausschutz sind in dieser Ertragsprognose nicht berücksichtigt.
Betrieb der Anlagen, Versicherungen und Risikostreuung durch den Poolvertrag
Die BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG hat ihre Anlagen durch verschiedene Maßnahmen umfangreich gegen Risiken, Ertragsschwankungen und Produktionsausfälle abgesichert. Eine Vielzahl typischer Betriebsrisiken von Windenergieanlagen werden hierdurch minimiert, wobei die Sicherung auf drei Hauptsäulen aufbaut:
Das Enercon-Partner-Konzept und Garantieleistung
Die Herstellergarantie der Firma Enercon sichert in den ersten beiden Jahren größere Schäden weitgehend ab. In der Folge deckt bis zum 20. Betriebsjahr der mit Enercon vereinbarte Vollwartungsvertrag (Enercon-Partner-Konzept, EPK) eine große Anzahl von Betriebsrisiken. Enercon übernimmt im Rahmen des EPK alle Wartungsarbeiten, sämtliche Material- und Personalkosten für Reparaturen sowie ggf. die anfallenden Transport- und Krankosten, bietet Rund-um-die-Uhr-Fernüberwachung an sieben Tagen der Woche und garantiert in den ersten 15 Jahren eine technische Verfügbarkeit der Anlagen von mindestens 97 % im Jahr, in den letzten 5 Jahren von mindestens 95 % gemittelt über den gesamten 5-Jahres-Zeitraum. Wird die Verfügbarkeit unterschritten, erhält die Gesellschaft eine Ausgleichszahlung für den Ertragsausfall. Damit sind praktisch alle aus Schäden und Verschleiß der Anlage selbst resultierenden Reparatur- und Kostenrisiken abgedeckt.
Versicherungen
Das EPK greift nicht bei Schäden, die beispielsweise durch Vandalismus, Naturgewalten, Blitzschlag, höhere Gewalt etc. verursacht werden. Ebenfalls nicht vom EPK gedeckt sind die Unterhaltungs- und Reparaturkosten des internen Stromnetzes sowie der Netzanschlusstrasse des Windparks, die über die Netzservicegesellschaft WSN Sintfeld umgelegt werden. Auch Ertragsausfälle durch Fehler im internen Netz sowie im öffentlichen Netz der RWE sind nicht durch das EPK gedeckt.
Für den Windpark wird daher eine speziell auf das EPK zugeschnittene Ergänzungsversicherung gegen Maschinenbruch und Betriebsunterbrechungen abgeschlossen. Hiermit werden beinahe alle nicht durch das EPK gedeckten Risiken aufgefangen – hierzu gehören Maschinenbruch, Kurzschluss, Vandalismus, Sturm, Brand, Blitz- und Hagelschäden sowie weitere Risiken. Ebenfalls abgesichert werden Haftpflichtrisiken, beispielsweise gegen Umweltschäden, Personen- und Sachschäden infolge beschädigter Rotorblätter, Eiswurf und eine Reihe weiterer Risiken.
Poolvertrag
Für die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen im Windpark ergeben sich deutliche Ertragsunterschiede – zum einen durch gegenseitige Windabschattung und unterschiedliche Höhenlage, zum anderen auch durch die unterschiedlichen Anlagenkonfigurationen. Die BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG und die anderen im Windpark engagierten Betreibergesellschaften haben daher einen sogenannten Poolvertrag geschlossen, um diese Ertragsunterschiede auszugleichen und Betriebsrisiken zu streuen. Durch einen Ausgleich der Einnahmen wird gewährleistet, dass keine Gesellschaft aufgrund eines besseren oder schlechteren Standortes Vor- oder Nachteile erfährt. Auch Einnahmeausfälle, beispielsweise durch Schäden, schlechtere Verfügbarkeit oder andere Betriebsrisiken, werden zwischen den Gesellschaften ausgeglichen.
Der Poolvertrag erreicht auf diese Weise, dass alle Betreibergesellschaften des Windparks nach Anzahl ihrer Standorte wirtschaftlich weitestgehend gleichgestellt werden. Trotz der Aufteilung in Einzelgesellschaften bleibt so die Risikostreuung – der wesentliche Vorteil eines Windparks gegenüber Einzelstandorten – gewährleistet. Der Poolvertrag verbindet somit die Vorteile kleinerer, flexiblerer Betreibergesellschaften mit der Risikostreuung des Gesamtwindparks mit 20 Anlagen.
Um das Funktionieren des Poolvertrages zu gewährleisten setzt er wesentliche gemeinsame Standards fest, an die sich alle Gesellschaften bei Betrieb, Wartung und Reparatur Ihrer Anlagen halten müssen. Der Poolvertrag ist für die gesamte Betriebszeit des Windparks vereinbart.
Beteiligung der Genossenschaft an der BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG und weiteren Gesellschaften im Windpark
Grundlage der Beteiligung
Die BürgerWIND Westfalen eG hat sich als Gesellschafterin an der BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG beteiligt. Basis hierfür bildeten die wirtschaftlichen Voraussagen und Ertragsprognosen für den BürgerWindpark Haaren-Leiberg, die zunächst gründlich geprüft wurden.
Die BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG hat ihre Ertragsprognosen auf der Basis des sogenannten „P75-Wertes“ der Windgutachten aufgebaut, weil nach ihrer Meinung Chancen und Risiko bei diesem Wert angemessen wiedergespiegelt werden. Der „normale“ Gutachtenwert (oben auch als „Rohertrag“ bezeichnet) wird aus statistischer Sicht mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % erreicht oder überschritten. Der P75-Wert hingegen weist einen niedrigeren Ertrag aus, wird dafür aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 75 % überschritten. Aus den P75-Werten beider Gutachten wurde der Mittelwert gebildet, die unter „Windgutachten und Stromertrag“ erläuterten Abschläge vorgenommen und so eine Ertragsprognose von 27.019.000 kWh pro Jahr errechnet.
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für 20 Jahre aufgestellt, die die zum Planungszeitpunkt absehbaren Kosten, Preissteigerungen und Reserven für unerwartete Kosten beinhaltete. Auf dieser Basis erwartete die BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG über den prognostizierten Zeitraum ein deutlich positives Betriebsergebnis. Auch die Kosten für das von der BürgerWIND Westfalen eG beabsichtigte Gesellschafterdarlehen wurden hier eingerechnet. Laut Wirtschaftlichkeitsprognose würde die BürgerWindpark Haaren-Leiberg GmbH & Co. KG Zins und Tilgung des Darlehens der Genossenschaft termingerecht leisten können.
Die Genossenschaft hat sich daraufhin als Kommanditistin an der Gesellschaft beteiligt und dieser anschließend ein Gesellschafterdarlehen von 2 Millionen € zur Verfügung gestellt. Entsprechend wurde bei drei weiteren, kleineren Betreibergesellschaften im Windpark mit jeweils kleineren Summen vorgegangen.
Erträge der Genossenschaft
Die Mitglieder der Genossenschaft erhalten Erträge aus der Beteiligung im BürgerWindpark Haaren-Leiberg aus den Zinsen für das Gesellschafterdarlehen. Aufgrund der vereinbarten regelmäßigen Zinszahlungen erzielt die Genossenschaft hier von Beginn an Erträge. Auch eine Schwankung durch unterschiedlich gute Windjahre besteht grundsätzlich nicht. Das Engagement der Genossenschaft endet spätestens nach 20 Jahren, sodass ab diesem Zeitpunkt aus dem Projekt BürgerWindpark Haaren-Leiberg keine Erträge mehr erzielt werden können.